no sex today, and tomorrow never knows... lalala


Paralysiert schauen die Christdemokraten im hohen Norden auf ihren ehemaligen Spitzenkandidaten. Herr von und zu und das Mädchen aus NRW hatten eine Affäre. Der Konservative und die Minderjährige. Der Reißer der Woche auf dem Boulevard der bundesdeutschen „Mädchenlandschaft“ (bild.de) zwang Herrn Dr. jur. Christian von Boettcher zum tränenreichen Rücktritt. Heute ist das wieder Schnee von gestern. Was bleibt ist die Frage nach (Doppel-)Moral und Geschlechtstrieb.
Udo Vetter erläutert den rechtlichen Hintergrund zum Sex mit Minderjährigen. Die Quintessenz: Ist das Mädchen über 16 ist die Affäre nicht strafbar. Nur wenn sie für ihre geschlechtliche Hingabe eine Gegenleistung, Geld oder vermögenswerte Vorteile erhält, ist der Sex wieder strafbar.
Das Mädchen aus NRW soll gesagt haben: „Er schrieb mir Hunderte Mails und SMS. Monate später folgte dann das erste persönliche Treffen im Steigenberger in Düsseldorf, wo wir Sex hatten. Zwei Tage lang blieben wir im Hotel.“ Herr von Boettcher zahlte das Hotel. Das wird für eine Vorteilsgewährung wohl nicht ausreichen. Das Sexualverhalten von mächtigen Politikern bleibt dann eine Frage von Moral und Ehre. Es ist durchaus demokratisch, parteiübergreifend und zur Schadenfreude der Ohnmächtigen geeignet. Hans Jürgen Wirth hat diese Wechselwirkungen von „Narzißmus und Macht: Zur Psychoanalyse seelischer Störungen in der Politik“ in seinem gleichnamigen Buch beschrieben. Das ist ein altes, aber zeitloses Buch über die psychische Verfassung von Menschen in Führungspositionen. Prädikat: lesenswert.

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