iFessel an der Fessel - von der Ökonomisierung des deutschen Strafrechts

Heribert Prantl beschäftigt sich mit der ab 01.01.2012 geltenden elektronischen "Führungsaufsicht".
Mit der Fußfessel wird in einigen Bundesländern - Hessen war vor zehn Jahren das erste Land - schon seit längerem experimentiert. Baden-Württemberg hat das nachgemacht, um die Kosten des Strafvollzugs zu senken. Ein Haftplatz kostet an die 300.000 Euro im Jahr, die elektronische Überwachung 7500 Euro (nach Angabe der bayerischen Justiz; wenn viele Leute überwacht werden, wird es noch viel billiger).
Da schlagen die Herzen im Ministerium gleich höher.
Es handelt sich immer um eine Form des alternativen Haftvollzugs - und deshalb irritieren die bisherigen Auskünfte darüber, wie die zentrale Überwachungszentrale in Bad Vilbel organisiert sein soll: Dort sitzen nicht etwa Vollzugsbeamte, auch nicht Kriminalisten oder Kriminologen, auch nicht Polizisten - sondern hessische Angestellte für Datenverarbeitung. Es handelt sich also bei der Überwachungstruppe zwar nicht (wie auch schon befürchtet und in einigen Bundesländern im Rahmen von Modellversuchen bereits praktiziert) um eine private Firma, aber um fachfremde Leute. Vertrauenserweckend ist das nicht. Bei der Fußfessel ist offensichtlich der Sparfuchs Überwachungsmeister.
Die Fußfessel ist in der Kritik, weil man einen Obdachlosen nicht in den Hausarrest schicken kann. Auch weil im internationalen Vergleich die iFessel an der Fessel als Ersatz für eine Geldstrafe verhängt wird. Prantl schließt:
Es hat Politiker gegeben, die zu Zwecken der Vorbeugung die Überwachung von islamistischen "Hasspredigern" per Fußfessel gefordert haben. Bei diesen sind aber eigentlich nicht die Füße das Problem. Gelegentlich wünscht man sich daher, es gäbe elektronische Mundfesseln - auch für Politiker.

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