Der blinde Türke kriegt 'ne Brille - Urteil des Monats


Der EuGH hat entschieden: Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen Recht und Gesetz verstoßen, weil sie Leistungen für Blinde, Gehörlose und Behinderte nach landesrechtlichen Vorschriften gegenüber Wanderarbeitern von der Voraussetzung abhängig macht, dass die Begünstigten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem betreffenden Land haben. Das sei mittelbare Diskriminierung. Mehr dazu findet ihr bei juris.de.

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