"¡No pasarán!" - 3.9.2011 - 9.00 Uhr -Dortmund nazifrei

Die Polizei in Dortmund rechnet mit Gewalt.
Dortmunds Polizeichef Hans Schulze sieht Blockaden als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit. Gewerkschafter Richter warnte vor Missverständnissen: „Die Polizei schützt nicht die Neonazis, sie schützt die Versammlungsfreiheit.“ Er habe großes Verständnis, wenn Polman der Meinung sei, dass Neonazis nicht offen in der Stadt für ihre Ziele werben sollen, nur: „Dann sollte man besser politisch die Handhabe dafür schaffen, dass Neonazi-Demos untersagt werden.“ Blockadeaufrufe seien kein geeignetes Mittel.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Gewalttätigkeit im Sinne einer Nötigung von gewaltfreien Sitzblockaden am 7. März 2011 einstimmig beschlossen, dass Sitzblockaden vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt sein können und dann nicht als Nötigung strafbar sind. Solche Aktionen sollen öffentliche Aufmerksamkeit für bestimmte politische Ziele erregen und lassen allein deshalb den Schutz der Versammlungsfreiheit nicht entfallen. Umgekehrt wird ein Schuh daraus, die gemeinsame Sitzblockade, die der öffentlichen Meinungsbildung gilt, macht diese erst zu einer Versammlung im Sinne des Grundgesetzes.

Das demokratische Bündnis "Dortmund nazifrei" entgegnet dem Polizeipräsidenten von Dortmund:

Die Kampagne der Dortmunder Polizei scheint das Gegenteil ihres eigentlichen Zweckes zu bewirken: Die Aufmerksamkeit für Sitzblockaden ist hoch wie nie. Die Polizei bewegt sich mit ihren einseitigen Stellungnahmen am Rande des Neutralitätsgebotes und erregte damit den unmittelbaren Widerspruch der Staatsanwaltschaft. Dieser offen ausgetragene Dissens der Strafverfolgungsbehörden als Folge der von der Polizei initiierten und in dieser Stadt einmaligen Plakatkampagne trägt weniger zur Aufklärung als zur Verunsicherung bei.
"¡No pasarán!"

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