Dichter & Denker = Richter & Henker?

Die WAZ schrieb gestern über einen Prozess in Unna. In zweierlei Hinsicht ein merkenswerter Artikel. Der Reporter Werner Wiggermann schreibt von "Mehmet S. (Name geändert), ein 43-jähriger türkischer Mitbürger" und "Nun aber sprach fast alles dafür, dass der Türke im Recht war." Na sowas - ! Leider lese ich nie von dem deutschen Mitbürger. Wiggermann hätte die  Herkunftsbezeichnungen einfach weglassen können. Hat er aber nicht. Da ich Werner kenne, gehe ich davon aus, dass er sich über diese diskriminierende Berichterstattung keine Gedanken gemacht hat. Das macht es nicht besser, ist aber nur Ausdruck des Zustandes der deutschen Gerichtsberichterstattung und unserer Gesellschaft. Es erinnert mich auch an die deutschen Redensart "Das haben wir nicht gewußt!".
Bemerkenswert ist daneben das Vorgehen des deutschen Richters in Unna. Wegen des Verdachts des Falschaussage und seiner Beihilfe wurden der Angeklagte und seine Freundin in Untersuchungshaft genommen. Die Untersuchungshaft setzt voraus, dass neben dem dringenden Tatverdacht und der Verhältnismäßigkeit ist ein Haftgrund besteht. Dieser Haftgrund hat aber offensichtlich nicht bestanden. Weder Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr noch Wiederholungsgefahr liegen bei diesem Sachverhalt vor. Dem Richter ging es, wie der Verteidiger zutreffend ausführte, um die Erzwingung einer Aussage. Die sog. Erzwingungshaft darf nur verhängt werden, wenn ein Zeuge die Aussage ohne gesetzlichen Grund verweigert, also nichts sagen will. Das macht diese Sache sehr delikat. § 339 StGB stellt u.a. die von einem Richter begangene Beugung des Rechts unter Strafe. Rechtsbeugung ist ein Verbrechen. Jedoch ist nicht jede unvertretbare Entscheidung eines Richters danach zu bestrafen. Also Bürger: Die Kreisstadt Unna weiträumig umfahren.;)                                               

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